Wir zeichnen uns durch unser gut vernetztes System aus Kauf- und Verkaufsinteressenten aus. Dennoch ist uns die größte Herausforderung im Immobiliengeschäft bewusst: die passende Immobilie für unsere Kaufinteressenten zu finden.
Sie haben gehört, dass die Immobilie Ihrer Bekannten oder Nachbarn zum Verkauf steht? Geben Sie uns Ihren Tipp!
Unser Tippgeberkonzept bietet Ihnen für die Zusammenführung mit einem Eigentümer, der seine Immobilie über uns verkauft, eine attraktive Vergütung. Sie erhalten für Ihren Tipp, der zu einem erfolgreichen Abschluss eines Kaufvertrags und einer Provisionszahlung an uns führt, 10 % aus der erhaltenen Nettoprovision.
Wir vermitteln eine Immobilie zu einem beurkundeten Kaufpreis von 750.000, - €. Die Nettocourtage beträgt 6 %. Sie erhalten als Tippgeber nach Geldeingang von Verkäufer und Käufer bei uns eine Tippgeberprovision von 4.500, - €.
Nachdem wir Ihren Tipp erhalten haben, setzen wir uns mit dem Eigentümer sofort in Verbindung. Der Eigentümer weiß bereits durch Sie, dass wir mit ihm in Kontakt treten. In diesem Gespräch klären wir z.B. die weiteren Schritte und bereits die möglichen Verkaufsstrategien. Kommt infolge Ihres Tipps ein Maklervertrag zustande, sind Sie berechtigt unsere Tippgeberprovision zu erhalten. Ist die Immobilie rechtswirksam verkauft und wir die Provision vom Käufer und vom Verkäufer erhalten haben, zahlen wir Ihnen die Tippgeberprovision i.H. von 10 % der Nettocourtage aus. Haben Sie weitere Fragen zu unserem Tippgeberkonzept, dann rufen Sie uns unter 08024/3039064 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail unter ck@kollmannsberger-immobilien.de.
Zuerst melden wir uns bei dem von Ihnen empfohlenen Eigentümer. Kommt ein Maklervertrag zustande, informieren wir Sie als unser Tippgeber zeitnah. Wünscht der Eigentümer, dass er sich bei uns meldet? Informieren Sie uns bitte im Vorfeld über die Kontaktaufnahme durch den Eigentümer bei uns, dann melden wir uns nicht beim Eigentümer.
Tippgeber kann jeder sein - außer der Eigentümer selbst der Immobilie sowie der Ehe- oder Lebenspartner.
Das Grundstück oder die Immobilie darf uns nicht bekannt sein. Auch darf die Immobilie oder das Grundstück nicht in der Vermarktung/Vertrag eines anderen Maklers sein. Der Eigentümer muss einverstanden sein, dass wir mit ihm in Kontakt treten.
Die Akquise von Kunden (z.B. Eigentümer als Verkäufer) ist wettbewerbswidrig, wenn die Akquise durch Belästigung (§7Abs.1UWG) oder in aggressiver Weise erfolgt. (§§4 Nr.1;3;5UWG). Es ist zu vermeiden, dass der Laienwerber eine unzulässige Kaltakquise durch ungewünschte Anrufe (§7Abs.2UWG) oder Täuschung (§§3;5;4Nr.3UWG) betreibt. Der Eigentümer muss einverstanden sein, dass Sie seine persönlichen Daten an *Kollmannsberger Immobilien* weitergeben.