Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Dieses Grundstück von der Größe von 380 qm liegt nur ca. 5 Gehminuten zum herrlichen *Zeller See* auf der Sonnenseite im Osten in *Zell am See* im schönen *Salzburger Land* in Österreich. Das Grundstück liegt aber nicht direkt am See.
Lt. dem Bebauungsplan liegt dieses Grundstück im reinen Wohngebiet und die Bebauung von 2 Vollgeschosse ist realisierbar. Die GFZ beträgt 0,50 und die GRZ 0,25.
Die Bauweise ist offen und freistehend. Die Dachform erfolgt in Satteldachform mit einer Neigung von 16 Grad - 20 Grad.
Die Stadtgemeinde *Zell am See* hat einen Stellplatzschlüssel, d.h. für das Grundstück müssen zwei KFZ-Stellplätze und zwei Fahrradstellplätze nachgewiesen werden.
Sämtliche Aufschließungserfordernisse der Stadtgemeinde Zell am See sind bereits vorhanden - es fallen keine Aufschließungskosten an.
Weitere Informationen bzw. Angaben liegen uns vor.
Ausstattung Das Grundstück hat eine rechteckige Form und liegt auf gutem Baugrund.
Es hat keinen direkten Seezugang und liegt nicht direkt am *Zeller See*.
Lt. des ortsansässigen Architekten besteht keine Zweitwohnsitzwidmung - d.h. dass der Nutzer seinen ersten Wohnsitz unter der Adresse des Grundstücks und im weiteren Sinne des dann gebauten Hauses aufrechterhalten muss.
Lage Der beliebte Ort *Zell am See* liegt am herrlichen *Zeller See* und liegt ca. 84 km südlich von *Salzburg*. *Zell am See* bietet insbesondere im Sommer und im Winter hervoragende Voraussetzungen für zahlreiche Sportaktivitäten.
Dieses Grundstück liegt auf der Ostseite des *Zeller Sees* und damit auf der sonnigen Seite und in guter Tallage. In nur ca. 5 Gehminuten erreicht man den *Zeller See* oder den Kurpark.
Sonstiges Energieversorgung, Wasserversorgung, Abwasserbeseitung:
Die Versorgung mit Strom und Telefon ist durch die Leitungsnetze der Salzburg AG und der Telekom gewährleistet.
Die Aufschließung hat über Verkabelungen in den Aufschließungsstraßen zu erfolgen.
Die Trinkwasserversorgung erfolgt aus dem bestehenden Ortswassernetz.
Die Abwasserentsorgung ist durch die bestehende Ortskanalisation sichergestellt.
Die anfallenden Oberflächenwässer bzw. Dachwässer werden auf Eigengrund versickert oder mittels ausreichender vorgeschalteter Retention in den Regenwasserkanal eingeleitet.
Energieausweis
Bebaubar nach |
Bebauungsplan (§30BauGB) |
Erschliessung |
Erschlossen |
Bebaubar mit |
Einfamilienhaus |
Energieausweis |
es besteht keine Pflicht! |